Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen
Hochzeitsfotografin Münster | Kim Battefeld Fotografie
I) Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Zustimmung des Angebots des Fotografen durch den Kunden spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung am vereinbarten Leistungsdatum.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer, wenn der Fotograf diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Diese gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II) Auftragsproduktionen
1. Kostenvoranschläge, die der Fotograf erstellt, sind unverbindlich. Treten während der Produktion erhöhte Kosten an, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtpreis um mehr als 15% überschritten wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. der Form der angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Ausführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht des Kunden auf dessen Rechnung in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III) Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sofern es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 19 UstG handelt.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 25,00 € pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 350,00 €/Stunde fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
7. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Bruttoentgeltes können vom Fotografen einbehalten werden, wenn es zu einer Stornierung seitens des Auftraggebers kommt. Dies dient als Aufwandsentschädigung für den Fotografen.
IV) Exklusivrecht
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
2. Der Fotograf kann nicht für überbelichtete/unterbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht werden, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden. Ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder anderen Personen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.
V) Verpflegung und Fahrtkosten
1. Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Fotografen stehen während der Buchungszeit zur Verfügung.
2. Der Sitzplatz ist gut zu erreichen mit einem Blick über die Gesellschaft und der Geschehnisse, damit der Fotograf jederzeit einsatzbereit ist.
3. Der Sitzplatz ist möglichst am Rand eines Tisches mit ausreichend Platz für Equipment auszuwählen.
4. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fahrtkosten geltend gemacht. Die Anreise erfolgt aus 48147 Münster. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,50 € ab 50 km. Die Fahrtkosten werden nach der erfolgten Leistung der Endrechnung beigefügt.
VI) Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Der Auftrag ist mit dem Versand abgeschlossen und es besteht kein Anspruch gegen den Fotografen bei Verlust oder Beschädigung während des Versands.
VII) Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
VIII) Nutzungsrechte des Auftraggebers
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind nur privat zulässig. Die Nennung des Urhebers mit Verlinkung ist dabei vorgeschrieben.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Die Weitergabe an Dritte gegen Honorar ist untersagt, da die Bildrechte beim Fotografen Kim Battefeld verbleiben. Dies ist nur zulässig, bei Zustimmung des Fotografen gegen eine Gebühr.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.VII 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind grundsätzlich nicht bzw. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur mit entsprechender Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Weitere Foto-Filter sind ebenfalls unzulässig.
6. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
7. Der Fotograf ist grundsätzlich dazu berechtigt die entstandenen Bilder/Videos etc. für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann z.B. im Internetauftritt oder auf Sozialen Medien sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet alle Personen darüber aufzuklären und das Einverständnis einzuholen. Falls Personen dem nicht zustimmen, muss dies vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung zu widersprechen.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
9. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
10. Der Auftraggeber ist für die Einholung des Einverständnisses aller Beteiligten Personen verantwortlich für die Aufnahme und Veröffentlichung der Bildwerke. Zudem muss dieser sich selbstständig eine Genehmigung einholen zum Aufnehmen der Locations mit der Kamera oder der Drohne. Auch die Zulassung zum Fliegen der Drohne muss sich der Auftraggeber schriftlich einholen.
IX) Rückgabe des Bildmaterials
1. Eine Rückgabe des Bildmaterials, in allen Formen, ist nicht möglich.
2. Da das Material vom Fotografen im eigenen Ermessen erstellt und bearbeitet wird und da es sich um eine Form des Kunsthandwerks handelt, ist eine Rückgabe oder Reklamation ausgeschlossen.
3. Eine Anfrage der Verbesserung oder des Austausches von Material wird nur nach Bestätigung des Fotografen angenommen und kann auch abgelehnt werden. Im Falle der Annahme wird eine Mehraufwandspauschale von 150,00 €/Stunde berechnet.
X) Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
XI) Einräumung der Veröffentlichungsrechte
1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer ausgewählte, und mit ihm abgestimmte Bilder und Videos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Homepages, Social Media, Blog usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient. Die Auftraggeber ist berechtigt dieser Veröffentlichung zu widersprechen.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos/Videos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
XII) Rücktritt
1. Der Fotograf behält sich das Recht vor das Angebot vor der finalen Beauftragung zurückzuziehen, ohne Angaben von Gründen.
2. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
3. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage nach dem Gesetz.
4. Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, solange bei ihm keine Anzahlung eingegangen ist.
5. Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht alle für ihn notwendigen Informationen vorliegen.
XIII) Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Zustimmung des Angebots des Fotografen durch den Kunden spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung am vereinbarten Leistungsdatum.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier ausdrücklich widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, außer, wenn der Fotograf diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, auch ohne ausdrückliche Einbeziehung. Diese gelten auch für zukünftige Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II) Auftragsproduktionen
1. Kostenvoranschläge, die der Fotograf erstellt, sind unverbindlich. Treten während der Produktion erhöhte Kosten an, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass der ursprünglich veranschlagte Gesamtpreis um mehr als 15% überschritten wird. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. der Form der angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Ausführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht des Kunden auf dessen Rechnung in Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III) Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft FotoMarketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sofern es sich nicht um eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 19 UstG handelt.
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens 25,00 € pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
6. Bei einer Überschreitung der im Vertrag geregelten Buchungszeit wird ein Betrag in Höhe von 350,00 €/Stunde fällig, falls nichts anderes im Vertrag vereinbart worden ist.
7. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Bruttoentgeltes können vom Fotografen einbehalten werden, wenn es zu einer Stornierung seitens des Auftraggebers kommt. Dies dient als Aufwandsentschädigung für den Fotografen.
IV) Exklusivrecht
1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.
2. Der Fotograf kann nicht für überbelichtete/unterbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht werden, die durch fremde Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras/Videokameras verursacht wurden. Ebenso wenig für Bilder die aufgrund von Eingreifen fremder Fotografen/Videografen oder anderen Personen nicht zustande kamen bzw. das Bild gestört haben.
V) Verpflegung und Fahrtkosten
1. Essen, Getränke und einen Sitzplatz für den Fotografen stehen während der Buchungszeit zur Verfügung.
2. Der Sitzplatz ist gut zu erreichen mit einem Blick über die Gesellschaft und der Geschehnisse, damit der Fotograf jederzeit einsatzbereit ist.
3. Der Sitzplatz ist möglichst am Rand eines Tisches mit ausreichend Platz für Equipment auszuwählen.
4. Wenn nicht anders vereinbart, werden Fahrtkosten geltend gemacht. Die Anreise erfolgt aus 48147 Münster. Die Fahrtkosten pro km betragen 0,50 € ab 50 km. Die Fahrtkosten werden nach der erfolgten Leistung der Endrechnung beigefügt.
VI) Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3. Der Auftrag ist mit dem Versand abgeschlossen und es besteht kein Anspruch gegen den Fotografen bei Verlust oder Beschädigung während des Versands.
VII) Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form diese vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. §2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
VIII) Nutzungsrechte des Auftraggebers
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind nur privat zulässig. Die Nennung des Urhebers mit Verlinkung ist dabei vorgeschrieben.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Die Weitergabe an Dritte gegen Honorar ist untersagt, da die Bildrechte beim Fotografen Kim Battefeld verbleiben. Dies ist nur zulässig, bei Zustimmung des Fotografen gegen eine Gebühr.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials, die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.VII 5. AGB dient, jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt), die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind grundsätzlich nicht bzw. nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur mit entsprechender Kennzeichnung gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden. Weitere Foto-Filter sind ebenfalls unzulässig.
6. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
7. Der Fotograf ist grundsätzlich dazu berechtigt die entstandenen Bilder/Videos etc. für seine Eigenwerbung zu nutzen. Dies kann z.B. im Internetauftritt oder auf Sozialen Medien sein. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet alle Personen darüber aufzuklären und das Einverständnis einzuholen. Falls Personen dem nicht zustimmen, muss dies vorher schriftlich mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat das Recht der Veröffentlichung zu widersprechen.
8. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
9. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
10. Der Auftraggeber ist für die Einholung des Einverständnisses aller Beteiligten Personen verantwortlich für die Aufnahme und Veröffentlichung der Bildwerke. Zudem muss dieser sich selbstständig eine Genehmigung einholen zum Aufnehmen der Locations mit der Kamera oder der Drohne. Auch die Zulassung zum Fliegen der Drohne muss sich der Auftraggeber schriftlich einholen.
IX) Rückgabe des Bildmaterials
1. Eine Rückgabe des Bildmaterials, in allen Formen, ist nicht möglich.
2. Da das Material vom Fotografen im eigenen Ermessen erstellt und bearbeitet wird und da es sich um eine Form des Kunsthandwerks handelt, ist eine Rückgabe oder Reklamation ausgeschlossen.
3. Eine Anfrage der Verbesserung oder des Austausches von Material wird nur nach Bestätigung des Fotografen angenommen und kann auch abgelehnt werden. Im Falle der Annahme wird eine Mehraufwandspauschale von 150,00 €/Stunde berechnet.
X) Vertragsstrafe, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
XI) Einräumung der Veröffentlichungsrechte
1. Die Auftraggeber willigen ein, dass der Auftragnehmer ausgewählte, und mit ihm abgestimmte Bilder und Videos im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos/Videos (z. B. für Homepages, Social Media, Blog usw.) vornehmen darf. Der Auftragnehmer darf die Fotos/Videos auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Auftragnehmers dient. Die Auftraggeber ist berechtigt dieser Veröffentlichung zu widersprechen.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Fotos/Videos besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Auftragnehmer von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Der Auftragnehmer wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos/Videos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer sich der Auftragnehmer in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen und/oder Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
XII) Rücktritt
1. Der Fotograf behält sich das Recht vor das Angebot vor der finalen Beauftragung zurückzuziehen, ohne Angaben von Gründen.
2. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.
3. Das Widerrufsrecht gilt für 14 Tage nach dem Gesetz.
4. Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, solange bei ihm keine Anzahlung eingegangen ist.
5. Der Fotograf behält sich vor von dem Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht alle für ihn notwendigen Informationen vorliegen.
XIII) Allgemeines
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.